BESONDERE AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage unserer ALLGEMEINEN AUKTIONSBEDINGUNGEN sowie dieser BESONDEREN AUKTIONSBEDINGUNGEN. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Besonderen Auktionsbedingungen jenen der Allgemeinen Auktionsbedingungen vor.
Format:
Die Auktion wird als Online oder als Hybrid Auktion abgehalten, Letzteres bedeutet sowohl Online als auch Live. So können für die Werke während der Online Gebotsphase Gebote abgegeben werden, die in der Live Auktion berücksichtigt werden. Die Hybridauktion endet mit der Live Auktion. Wird für ein Werk bei der Live Auktion ein höheres Gebot als das höchste Online Gebot abgegeben, so erhält der Live Bieter den Zuschlag. Wird bei der Live Auktion für ein Werk kein höheres Gebot als das höchste Online Gebot abgegeben, so erhält der höchste Online Bieter den Zuschlag.
Die Auktionsseite ist unter der Internetadresse auction.artcare.at aufrufbar.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die angebotenen Werke im Original nach Vereinbarung zu besichtigen.
Teilnahme:
Die Teilnahme an der Auktion erfolgt durch die Abgabe eines Gebotes für ein oder mehrere Werke auf der Auktionsseite und/oder durch Abgabe eines Gebotes bei der Live Auktion im Saal.
Für die Abgabe eines Online Gebotes ist die Registrierung auf der Auktionsseite notwendig. Ebenso benötigen wir Ihre Zusicherung, dass Sie uns im Falle eines Zuschlages eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises übermitteln sowie erforderlichenfalls weitere Dokumente, die wir benötigen, um unsere Verpflichtungen im Sinne der geltenden Geldwäschebestimmungen zu erfüllen.
Sie erhalten in der Folge von uns eine Email, in der wir Sie zusätzlich um Ihre Telefonnummer und Ihre Anschrift ersuchen, damit wir einen möglichen Kauf abwickeln können.
Begriffsdefinitionen:
Versteigerer:
Artcare Marketing & Vertriebs GmbH, Rechte Bahngasse 30-32, 1030 Wien („Artcare“, „wir“, „uns“)
Gebotsphase:
Die Versteigerung erfolgt zu den auf der Auktionsseite angegebenen Zeiten.
Online Gebote müssen so rechtzeitig abgegeben werden, dass sie bei uns bis zum genannten Ende der Online Gebotsphase einlangen. Danach einlangende Online Gebote werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung Ihres Online Gebots je nach Umständen (Netzbeanspruchung, Verbindungsqualität, etc…) einige Zeit in Anspruch nehmen kann und dass daher Gebote, die sehr kurz vor Ende der Online Gebotsphase abgegeben werden, uns unter Umständen nicht mehr zeitgerecht erreichen.
Rufpreis:
ein für jedes Werk individuell festgelegter Mindestgebotspreis. Gebote, die unter diesem Wert liegen, werden bei der Auktion nicht berücksichtigt.
Gebot:
das von einem Bieter/ einer Bieterin zu einem bestimmten Werk abgegebene Gebot.
aktueller Preis:
der während der Gebotsfrist in Abhängigkeit vom Gebotseingang laufende Preis.
Der aktuelle Preis wird auf der Auktionsseite zu jedem Werk angezeigt und bei jedem neuen höheren Gebotseingang aktualisiert.
Hammerpreis:
Jener Preis, zu dem in der Live Auktion der Zuschlag erfolgt. Gibt es für ein Werk in der Live Auktion kein höheres Gebot als das höchste Online Gebot, so wird das höchste Online Gebot zum Hammerpreis.
Ablauf, Gebote und Zuschlag:
Erstgebot:
Wird für ein Werk ein Gebot über dem Rufpreis abgegeben, so entspricht dieses Gebot dem aktuellen Preis.
Erfolgt bis zum Ende der Gebotsfrist und auch in der Live Auktion kein weiteres Gebot über dem aktuellen Preis, erwirbt der Bieter/ die Bieterin das Werk zum aktuellen Preis.
Folgegebote:
Durch die Abgabe von Folgegeboten, die über dem aktuellen Preis liegen, ändert sich der aktuelle Preis laufend und stellt jeweils das aktuell vorliegende höchste Gebot dar.
Bei gleich hohen Geboten wird das früher einlangende berücksichtigt.
Automatisches Gebot (= Bietcomputer):
Um ein Automatisches Gebot für einen Artikel abzugeben, tragen Sie bitte die höchste Summe ein, welche Sie maximal bereit sind, zu zahlen. Liegt das aktuelle Gebot bei 1,00€, Ihnen ist der Artikel jedoch 15,00€ wert, so tragen Sie diesen Wert ein. Weder der Verkäufer, noch die anderen Bieter können Ihr Höchstgebot einsehen. Unser System platziert anschließend Ihre Gebote, beginnend mit der nächstmöglichen geringsten Erhöhung. Die Erhöhungsrate wird vorgegeben durch das aktuelle Höchstgebot. Sehen Sie sich die Erhöhungsraten in der Tabelle unten an.
Bieter |
Minimaler Preis |
Maximaler Preis |
Gebotserhöhung |
12 |
0.01 |
99 |
5 |
13 |
100 |
499 |
10 |
14 |
500 |
999 |
50 |
15 |
1000 |
1999 |
100 |
16 |
2000 |
3999 |
200 |
17 |
4000 |
7999 |
400 |
18 |
8000 |
15999 |
800 |
19 |
16000 |
31999 |
1600 |
20 |
32000 |
63999 |
3200 |
21 |
64000 |
99999999 |
6400 |
Aufgeld, Kaufpreis und Bezahlung:
Bei Ablauf der Online Gebotsphase werden die abgegeben Online Gebote in die Live Auktion mitgenommen. Gibt es in der Live Auktion keine weiteren Gebote für ein Werk, so wird das höchste Online Gebot zum Hammerpreis.
Der Bieter/die Bieterin erwirbt das Werk zum Hammerpreis zuzüglich des auf der Auktionsseite genannten Aufgeldes, der zur Anwendung kommenden Besteuerung sowie einer allfälligen Folgerechtsumlage.
Der finale Kaufpreis setzt sich somit zusammen aus:
Alle Werke unterliegen der Differenzbesteuerung in Höhe von 5,6% des Rechnungsbetrages (=Hammerpreis plus Aufgeld).
Ausgenommen von der Differenzbesteuerung sind jene Werke, bei denen der Name der Künstler*in mit „+ 13%USt“ gekennzeichnet ist. Diese Werke unterliegen dem derzeit geltenden Umsatzsteuersatz von 13%.
Der Ersteher/die Ersteherin ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung zu bezahlen.
Für den Inhalt verantwortlich:
Artcare Marketing und Vertriebs GmbH
Rechte Bahngasse 30-32
1030 Wien
https://artcare.at
office@artcare.at
Datenschutz:
Artcare Marketing und Vertriebs GmbH speichert personenbezogene Daten, die uns im Rahmen der Registrierung oder bei Geboten zur Verfügung gestellt werden entsprechend dem gesetzlichen Rahmen der DSGVO.
ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN
der Artcare Marketing & Vertriebs GmbH
Allgemeines
1.1 Die Artcare Marketing & Vertriebs GmbH mit Sitz in Wien (im folgenden "Artcare", „wir“, „uns“, „unsere“) versteigert grundsätzlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden "Einlieferer"). Im Eigentum der Artcare befindliche Gegenstände (Eigenware) werden im eigenen Namen und für eigene Rechnung versteigert. Auch für die Versteigerung dieser Eigenware gelten diese Versteigerungsbedingungen, insbesondere ist auch hierfür das Aufgeld (unten Ziff. 5) zu entrichten.
1.2 Die Versteigerung wird online oder im Rahmen einer Präsenzauktion oder als Hybridauktion durchgeführt. Hybridauktion bedeutet, dass die Auktion sowohl Online als auch Live stattfindet. D.h. dass bei der Hybridauktion Online Gebote abgegeben werden können, welche in der im Anschluss stattfindenden Liveauktion berücksichtigt werden. Mit der Liveauktion endet die Hybridauktion. Artcare ist berechtigt, geeignete Personen einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber Artcare.
1.3 Artcare behält sich vor, Auktionsgegenstände zu verbinden, zu trennen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann auch in einer anderen als der auf der Website oder im Katalog vorgesehenen Reihenfolge erfolgen.
1.4 In der Regel können die zur Versteigerung kommenden Objekte vor der Versteigerung in den Räumlichkeiten der Artcare besichtigt werden. Ort und Zeit kann der jeweiligen Ankündigung im Internetauftritt der Artcare entnommen werden. Ist eine Besichtigung nicht möglich oder macht der Bieter davon keinen Gebrauch, so verzichtet er mit dem Bietvorgang auf sein Besichtigungsrecht.
1.5 Gemäß Gewerbeordnung ist der Artcare verpflichtet, den Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen für diese auftretenden Vertreter und den "wirtschaftlich Eigentümer " zum Zwecke der Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der vorbezeichnete Erwerber bzw. zum Erwerb Interessierte, bzw. dessen Vertreter ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Versteigerer ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie oder sonstige Vervielfältigung auf einem Medienträger (Scan, Bilddatei u.a.) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der aktuelle Auszug aus dem Firmenbuch oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Erwerber bzw. an dem Erwerb Interessierte versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene "wirtschaftlicher Eigentümer " ist.
Ablauf:
Die Vorlage dieser Dokumente ist Voraussetzung dafür, dass das Geschäft abgewickelt werden kann. Werden Die Dokumente nicht vorgelegt, hat der Bieter keinen Anspruch auf den Erwerb des Kunstwerkes.
2.1 Der Aufruf erfolgt zu einem Wert unterhalb des Schätzpreises, in der Regel 50% bis zu zwei Drittel des Schätzpreises, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen oder dass Artcare mit dem Einbringer einen höheren Mindestzuschlagpreis (Limit) vereinbart hat. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10% des ersten Rufpreises.
2.2 Artcare kann ein Gebot ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der Artcare nicht bekannt ist oder mit dem noch keine Geschäftsverbindung besteht, nicht spätestens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht allerdings auch im Fall einer Sicherheitsleistung nicht.
2.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschriften des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vertretervollmacht mitteilen. Bei der Teilnahme als Telefonbieter oder als Bieter in einer Live-Auktion (vgl. Definition in Ziffer 1.4) ist eine Vertretung nur möglich, wenn die Vertretervollmacht Artcare mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in Schriftform vorliegt. Anderenfalls haftet der Vertreter gegenüber Artcare für sein Gebot, wie wenn er es in eigenem Namen abgegeben hätte, entweder auf Erfüllung oder Schadensersatz.
2.4 Gebote müssen während der ausgewiesenen Dauer des Auktionszeitraumes abgegeben werden, danach einlangende Gebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei Onlineauktionen können Gebote nur auf der dafür vorgesehenen Website und unter Verwendung der dafür vorgesehenen Felder abgegeben werden. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Artcare ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes Gebot wird von Artcare nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
2.6 Der Zuschlag wird bei Präsenz- und Hybridauktionen erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird, bei Onlineauktionen mit Ablauf der Gebotsfrist. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zuschlag zu verweigern, kann Artcare unter Vorbehalt zuschlagen; das gilt insbesondere dann, wenn der Bieter noch keine Legitimationspapiere vorgelegt hat oder der vom Einbringer genannte Mindestzuschlagspreis nicht erreicht ist. In diesen Fällen erlischt das Gebot mit Ablauf von 2 Wochen ab dem Tag des Zuschlags, es sei denn, der Bieter legt die geforderten Dokumente innerhalb dieser Frist vor oder Artcare teilt dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme des Gebotes mit.
2.7 Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, kann Artcare nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden. Hat der Artcare ein höheres Gebot übersehen oder besteht sonst Zweifel über den Zuschlag, kann Artcare bis zum Abschluss der Auktion den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten; in diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam.
2.8 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
3.1 Artcare ist darum bemüht, schriftliche Angebote, Angebote in Textform, übers Internet oder fernmündliche Angebote, die erst am Tag der Versteigerung bei uns eingehen und der Anbietende in der Versteigerung nicht anwesend ist, zu berücksichtigen. Der Anbietende kann jedoch keinerlei Ansprüche daraus herleiten, wenn Artcare diese Angebote in der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt, gleich aus welchem Grund.
3.2 Sämtliche Angebote in Abwesenheit nach vorausgegangener Ziffer, auch 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung werden rechtlich grundsätzlich gleich behandelt wie Angebote aus dem Versteigerungssaal. Der Versteigerer übernimmt jedoch hierfür keinerlei Haftung.
3.3 Es ist grundsätzlich nach allgemeinem Stand der Technik nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich Störungen und Beeinträchtigungen im Internet und Telefonverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann Artcare keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung übernehmen, vorausgesetzt dass wir diese Störung nicht selbst zu vertreten haben. Maßgeblich ist der Haftungsmaßstab nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Artcare übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden können, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Artcare übernimmt demgemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind.
3.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Telefongespräche mit dem Telefonbieter während der Auktion zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden können und ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages bzw. zur Entgegennahme von Angeboten, auch wenn sie nicht zum Abschluss des Auftrages führen, verwendet werden können. Sollte der Telefonbieter damit nicht einverstanden sein, so hat er spätestens zu Beginn des Telefonats den/die Mitarbeiter/-in darauf hinzuweisen. Der Telefonbieter wird über diese in Ziffer 3.4 aufgeführten Modalitäten zusätzlich rechtzeitig vor Stattfinden der Versteigerung in Schrift- oder Textform, ebenso zu Beginn des Telefonats aufgeklärt.
3.5 Beim Einsatz eines Währungs(um)rechners (bspw. bei der Live-Auktion) wird keine Haftung für die Richtigkeit der Währungsumrechnung gegeben. Im Zweifel ist immer der jeweilige Gebotspreis in EURO maßgeblich.
3.6 Der Bieter in der Live Auktion verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto geheim zu halten und hinreichend vor dem Zugriff durch Dritte zu sichern. Dritte Personen sind sämtliche Personen mit Ausnahme des Bieters selbst. Artcare ist unverzüglich zu informieren, wenn der Bieter Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Zugangsdaten des Bieters missbraucht haben. Der Bieter haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos durch Dritte vorgenommen werden, wie wenn er diese Aktivität selbst vorgenommen hätte.
3.7 Angebote nach der Versteigerung, der so genannte Nachverkauf, ist möglich. Sie gelten, soweit der Einlieferer dies mit Artcare vereinbart hat, als Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages im Nachverkauf. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Artcare dieses Angebot annimmt. Die Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend, sofern es sich nicht ausschließlich um Bestimmungen handelt, die den auktionsspezifischen Ablauf innerhalb einer Versteigerung betreffen.
3.8 Widerrufsrecht bei Online-Auktionen: Ist der Käufer Verbraucher hat er das Recht, sein in einer Online-Auktion abgegebenes Gebot zu widerrufen. Ebenso kann ein Verbraucher den in einer Online-Auktion geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag, an dem er (oder ein von Ihm benannter Dritter) die Waren in Besitz genommen hat, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Tag des Fristbeginns wird dabei nicht mitgezählt. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss er uns mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, sein Gebot bzw. den in dieser Online-Auktion geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das am Ende dieser Bedingungen angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die nachweisliche Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf Ihr Widerrufsrecht nicht mehr berufen können, wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen (prompte Zahlungen und Abholung) nicht spätestens 14 Tage nach der Auktion nachgekommen sind. Zusätzlich fallen Lager- und Verzugszinsen an.
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, werden wir ihm alle Zahlungen, die wir vom Käufer erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die nachweisliche Mitteilung über den Widerruf des Käufers des in dieser Online-Auktion geschlossenen Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion gewählt hat. Wir können die Rückzahlung verweigern bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt eine rechtzeitige, nachweisliche Absendung der Waren. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung. Es können je nach Entfernung, Größe und Beschaffenheit der Waren Transportkosten in nicht berechenbarer Höhe anfallen. Tritt bei der Ware ein Wertverlust ein, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, so ist dieser vom Käufer zu tragen. Ende der Widerrufsbelehrung
4.1 Mit Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über, der auch die Lasten trägt.
4.2 Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt der Käufer, wobei in der Regel Artcare nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmt.
4.3 Ab dem Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers bei Artcare, die berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu treffen. Artcare ist jederzeit berechtigt, den Gegenstand bei einem Dritten für Rechnung des Käufers einzulagern; lagert der Gegenstand bei Artcare, können wir die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen.
5.1 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
5.2 Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an den Versteigerer auf das von ihm angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto ein.
Alle Kosten und Gebühren der Überweisung inkl. Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig.
5.3 Es wird, je nach Vorgabe des Einlieferers, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Die Besteuerungsart kann vor dem Kauf erfragt werden bzw. ist sie in den Besonderen Auktionsbedingungen der jeweiligen Auktion geregelt. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden.
5.4 Soweit nicht in Besonderen Auktionsbedingungen anders geregelt wird auf den Hammerpreis ein Käuferaufgeld in Höhe von 25% des Hammerpreises aufgeschlagen.
Für Originalkunstwerke und Fotographien, die den Bestimmungen des Folgerechts unterliegen, wird zur Abgeltung des gemäß § 16 UrhG anfallenden Folgerechts eine Umlage i.H.v. 4 % erhoben.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die Differenzsteuer bzw. je nach Kennzeichnung die jeweils geltende gesetzliche Regel- Umsatzsteuer erhoben.
5.5 Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Mehrwertsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer ausgeführt, wird diesem die Mehrwertsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhrnachweis vorliegt.
6.1 Artcare ist nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor Übermittlung aller vom Käufer verlangten Dokumente insbesondere Legitimationspapiere sowie vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.
6.2 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über.
7.1 Der Käufer kann gegenüber Artcare nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der Konsument ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann Artcare unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen der Artcare sofort fällig.
8.2 Verlangt Artcare wegen der verspäteten Zahlung oder der Nichtvorlage der Legitimationspapiere Schadensersatz statt der Leistung, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös aus einem nachfolgenden Verkauf keinen Anspruch.
8.3 Der Käufer hat seine Erwerbung spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt und Bezahlung, bei Artcare abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz erfolgloser Fristsetzung nicht, oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann Artcare vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Verzug auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten.
8.4 Artcare ist berechtigt vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass wir aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder behördlichen Anweisung zur Durchführung des Vertrages nicht berechtigt sind oder ein wichtiger Grund besteht, der die Durchführung des Vertrages für uns auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Käufers unzumutbar werden lässt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Verstößen gegen Geldwäschebestimmungen oder fehlender, unrichtiger oder unvollständiger Offenlegung von Identität und wirtschaftlichen Hintergründen des Geschäfts, sowie unzureichender Mitwirkung bei der Erfüllung der aus den Geldwäschebestimmungen folgenden Pflichten, unabhängig ob durch den Käufer oder den Einlieferer. Artcare wird sich ohne schuldhaftes Zögern um Klärung bemühen, sobald wir von den zum Rücktritt berechtigten Umständen Kenntnis erlangen.
9.1 Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können in der Regel vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung seitens der Artcare für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen.
9.2 Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Werkbeschreibungen und -abbildungen, sowie Darstellungen in sonstigen Medien (Internet, sonstige Bewerbungen u.a.) begründen keine Garantie und sind keine vertraglich vereinbarten Eigenschaften, sondern dienen lediglich der Information des Bieters/Käufers, es sei denn, eine Garantie wird von uns für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen. Dies gilt auch für Expertisen. Die in den Beschreibungen und in sonstigen Medien (Internet, sonstige Bewerbungen u.a.) angegebenen Schätzpreise dienen - ohne Gewähr für die Richtigkeit - lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der zu versteigernden Gegenstände. Die Tatsache der Begutachtung durch uns als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.
9.3 In manchen Auktionen können Video- oder Digitalabbildungen der Versteigerungsgegenstände erfolgen. Hierbei können Fehler bei der Darstellung in Größe, Qualität, Farbgebung u.ä. alleine durch die Bildwiedergabe entstehen. Hierfür kann Artcare keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Ziffer 10 gilt entsprechend.
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Artcare, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund und auch im Fall des Rücktritts unsererseits nach Ziff. 8.4 - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Artcare, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch in letzterem Fall der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
11.1 Fernmündliche Auskünfte unsererseits während oder unmittelbar nach der Auktion über die Versteigerung betreffende Vorgänge - insbesondere Zuschläge und Zuschlagspreise - sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien ist.
11.4 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem Bieter/Käufer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.6 Soweit diese Versteigerungsbedingungen in einer englischen Fassung von uns zur Verfügung gestellt werden, ist dennoch stets die deutsche Fassung sowie die österreichische Rechtsordnung für Bedeutung und Auslegung der in diesen Versteigerungsbedingungen verwendeten Begriffe maßgeblich.
Muster-Widerrufsformular
An
Artcare Marketing und Vertriebs GmbH, Rechte Bahngasse 30-32, 1030 Wien, E-Mail-Adresse: office@artcare.at
Hiermit widerrufe ich das von mir abgegebene Gebot/ den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
Menge Artikelnummer Bezeichnung:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum und Unterschrift des Verbrauchers
KONDITIONEN FÜR KÜNSTLER*INNEN
bei ARTCARE AUKTIONEN
Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage unserer ALLGEMEINEN AUKTIONSBEDINGUNGEN und BESONDEREN AUKTIONSBEDINGUNGEN. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Besonderen Auktionsbedingungen jenen der Allgemeinen Auktionsbedingungen vor.
Auktionsdauer und Format:
Diese sind in den jeweiligen Besonderen Auktionsbedingungen geregelt.
Erlös für den/die Künstler*in:
Der Rufpreis eines Werkes liegt deutlich unterhalb des Listenpreises, in der Regel bei 50% - 65% des Listenpreises, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen oder dass Artcare mit dem Einbringer einen höheren Mindestzuschlagpreis (Limit) vereinbart hat. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10% des ersten Rufpreises.
Der/die Künstler*in erhält den Hammerpreis abzüglich einer Einbringungsgebühr von 10% des Hammerpreises. Ist der/die Künstler*in Umsatzsteuer-pflichtig, so erhält er/sie diesen Betrag zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Hammerpreis:
Jener Preis, zu dem in der Live Auktion der Zuschlag erfolgt. Gibt es für ein Werk in der Live Auktion kein höheres Gebot als das höchste Online Gebot, so wird das höchste Online Gebot zum Hammerpreis.
Nachverkauf:
Alle Werke, die nicht verkauft wurden, gehen in den Nachverkauf. Die Terminbekanntgabe für den Nachverkauf erfolgt nach der Auktion.
Im Nachverkauf erhalten die Künstler*innen als Erlös den Rufpreis abzüglich einer Einbringungsgebühr von 10%.
Wer nicht am Nachverkauf teilnehmen möchte, teilt uns dies bitte bis spätestens zum Auktionsende, per E-Mail an office@artcare.at, mit.
Die Abrechnung der Verkäufe an die Künstler*innen erfolgt nach dem Zahlungseingang der Kaufpreise durch die Käufer*innen.
Für den Inhalt verantwortlich:
Artcare Marketing und Vertriebs GmbH,
Rechte Bahngasse 30-32, 1030 Wien
https://artcare.at
Datenschutz:
Artcare Marketing und Vertriebs GmbH speichert personenbezogene Daten, die uns im Rahmen der Registrierung oder bei Geboten zur Verfügung gestellt werden entsprechend dem gesetzlichen Rahmen der DSGVO.
Privacy Policy/Datenschutzbestimmung